ZFU

07.08.08

Die ZFU entscheidet über Wohl und Wehe der Fernlehrkurse

 

Die ZFU hat ihren Sitz in Köln und wurde mit einem Staatsvertrag im Februar 1978 errichtet. Zuletzt wurde der Vertrag im Jahr 1991 geändert, um fortan für die alten und die neuen Bundesländer zu gelten. Die Institution besteht zum Schutze der Teilnehmer am Fernunterricht. Damit geht auch einher, dass sie darüber entscheidet, ob Fernlehrkurse zugelassen werden oder versagen. Ebenso entscheidet sie darüber, ob Änderungen an bestehenden Fernlehrgängen zugelassen werden.

Bei der ZFU gibt es auch eine Liste der Kurse, die nicht zugelassen werden müssen. Diese so genannten „Hobby-Lehrgänge“ dienen demnach einzig der Freizeitgestaltung. Die Entscheidung darüber, ob es sich bei einem Lehrgang um einen Hobby-Lehrgang handelt oder nicht, liegt einzig bei der ZFU. Auch die Fernunterrichtsverträge müssen von dieser Stelle geprüft werden. Gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung veröffentlicht die Zentralstelle für Fernunterricht den „Ratgeber für Fernunterricht“.

Dieser enthält allgemeine Informationen für Interessenten und auch ein verschlagwortetes Verzeichnis aller zugelassenen Fernlehrgänge. Ebenso wird jährlich ein Mitteilungsblatt herausgebracht, in dem auch die Hobby-Lehrgänge aufgeführt sind. Ferner erstellt diese Zentralstelle Kurzbeschreibungen über alle Fernlehrgänge im Sinne des Gesetzes. Auch wenn man allgemeine Auskünfte benötigt, ist man bei dieser Stelle richtig.

Die Beobachtung und Förderung der Entwicklung des Fernunterrichtes wird ebenfalls von dieser Stelle übernommen, wobei auch eine Beratungsfunktion übernommen wird. So berät sie die Bundesländer in Fragen bezüglich des Fernunterrichtes. Werden in Bezug auf den Fernunterricht Ordnungswidrigkeiten begangen, werden diese von der ZFU aufgenommen und geahndet. Auch die Beratung der Fernlehrinstitute in organisatorischen und pädagogischen Fragen unterliegt der ZFU. Außerdem ist sie die zuständige Landesbehörde für Bescheinigungen gemäß § 4 Nr. 21b des Umsatzsteuergesetzes.