Bologna Prozess

23.05.08

Einführung und Status

 

Der Bologna Prozess begann schrittweise nach der Unterzeichnung Bologna Erklärung am 19. Juni 1999 in Bologna. Damals unterschrieben die Bildungsminister 29 europäischer Staaten diese freiwillige Erklärung. Mittlerweile hat sich die Zahl der Teilnehmer auf 46 Teilnehmerstaaten erhöht. Das Ziel ist es bis zum Jahr 2010 einen einheitlichen, transparenten und überschaubaren europäischen Hochschulraum zu schaffen, um den Studierenden und Lehrenden mehr Mobilität und eine bessere Qualität, sowie bessere Berufschancen im europäischen Ausland bieten zu können. Ein teils sehr komplexes System von Studienabschlüssen wurde stufenweise vereinfacht und damit den Anforderungen angepasst.
Seit dem haben sich die Teilnehmerstaaten im Zweijahresrhythmus regelmäßig getroffen, um den Stand der Umsetzung zu kontrollieren und Ziele weiter zu konkretisieren. Das erste Zusammentreffen nach Bologna fand 2001 in Prag statt und brachte das sogenannte Prager Communiqué hervor, in dem drei wesentliche zusätzliche Ziele formuliert wurden. Dabei ging es vor allem um die Themenbereiche lebenslanges Lernen, Mitgestaltung des Hochschulraumes durch Studierende und die Erhöhung der Attraktivität des Europäischen Hochschulraumes. Von 1999 bis 2001 wuchs die Zahl der Teilnehmerstaaten bereits von ehemals 29 auf 33 an.
Im Berliner Communiqué von 2003 wurden zudem konkrete Projekte beschlossen, die bis 2005 realisiert werden sollten. Dabei handelte es sich um das zweistufige Studiensystem, die Anerkennung der Studienabschlüsse und –abschnitte sowie um die Qualitätssicherung. Bis zu diesem Treffen hatte sich die Zahl der Teilnehmer bereits auf 40 erhöht.
Diese 40 Staaten waren es auch, die im Jahr 2005 in Bergen das sogenannte Bergen-Communiqué verabschiedet haben. Zusätzlich wurde die Aufnahme der Staaten Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau und der Ukraine beschlossen. Ferner wurden beratende Mitglieder wie der Europäische Gewerkschaftsbund, sowie der Europäische Arbeitgeberverband und die ENQA zusätzlich ins Boot geholt. Auf diesem Weg wurde gewährleistet, dass die Ebene der Hochschulen nunmehr nicht selbständig, sondern in Verbindung mit praxisbezogenen Organisationen operiert. Es ist also möglich, dass Studium und Arbeitswelt Hand in Hand arbeiten. In Bergen wurden inhaltlich vor allem Standard- und Leitlinien für die Qualitätssicherung formuliert und als Zukunftsplanung die bessere Berücksichtigung sozial Benachteiligter Studenten ins Auge gefasst.
Beim Londoner Communiqué im Jahr 2007 kam mit Montenegro der 46. Staat zu den Teilnehmern. Es wurde die Einrichtung eines Qualitätsregisters beschlossen, welches die Qualitätssicherung vorantreiben sollte. Für die Zukunft wurde festgelegt, stärker auf die späteren Berufschancen von Absolventen zu schauen.