Studienfinanzierung

29.09.08

Bafög

 

Wenn von den eigenen Eltern aufgrund der finanziellen Möglichkeiten keine Unterstützung zu erwarten ist, hat jeder Studierende Anspruch auf Bafög. Der Höchstsatz liegt im März 2009 bei 648 €. Gefördert werden nur Erststudien für die Dauer der Regelstudienzeit. Dabei darf das eigene Vermögen 5200 Euro nicht übersteigen. Es ist zu beachten, dass die Förderung zu 50% als Darlehen erfolgt und somit nach Beendigung des Studiums zurückgezahlt werden muss. Allerdings ist die Rückzahlung zinsfrei und auf einen Höchstbetrag von 10000 Euro beschränkt, der auch nur bei Erreichen einer bestimmten Einkommensgrenze beglichen werden muss. 

 

Auch ein Fernstudium kann durch Bafög gefördert werden - doch im Vergleich zum Präsenzstudium nicht länger als 12 Monate. Gefördert werden Fernlehrgänge oder Fernstudiengänge, deren Zugangsvoraussetzungen und der Studienabschluss  vergleichbar mit dem Studienangebot im Präsenzstudium sind. Außerdem muss der Ansbieter unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen oder eine öffentlich-rechtliche Lehranstalt sein.


Die Anfänge des BAföG


Das BAföG wie es heute besteht reicht bis ins Jahr 1971 zurück. Doch schon nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland gab es eine Förderung für Studierende, die allerdings nur für eine kleine Gruppe bestimmt war. Auf kommunaler Ebene konnte man unter bestimmten Voraussetzungen für das Studieren einen Zuschuss erhalten. Hierfür durfte allerdings das Einkommen der Eltern eine bestimmte Grenze nicht überschreiten und es musste eine hervorragende Schulleistung nachgewiesen werden.  Vom Bund gab es nur diese Förderung, sofern man Kriegsgeschädigter war. Jedoch waren damit die ersten Grundsteine hin zum Bafög gelegt.

Die ersten Veränderungen beim BAföG

Mit den Honnefer Modell kamen 1953 erste Veränderungen beim Bafög. Aber immer noch umfasste es ausschließlich Universitäten. Jedoch hatten nun auch Kinder aus mittelständischen Familien die Chance auf einen Zuschuss. Neben dieser bundesweiten Förderung, bauten Kommunen hingegen eigene Zuschüsse für Studierende an beispielsweise Fachhochschulen auf. Die Kosten trugen dabei die Gemeinden selbst. Aber das Ziel zum einheitlichen Bafög lag noch in weiter Ferne. Denn zunächst musste dafür das Grundgesetz geändert werden

Die Entstehung des heutigen BAföG

Die grundlegende Änderung des Bafög kam erst 1971. Dabei ging es aber nicht nur um soziale Gerechtigkeit, sondern die Wirtschaft blühte und brauchte neue Akademiker. Mit der Neuregelung gab es zwei entscheidende Vorteile. Denn jetzt bekamen auch Auszubildende und Schüler BAföG und man musste nicht Jahrgangsbester sein, um eine Förderung zu erhalten. Außerdem musste der Zuschuss immer noch nicht zurück gezahlt werden, dass ich aber schrittweise änderte. Bereits 1974 kam die Verpflichtung eines Grunddarlehens, dass ganz gleich welcher Förderhöhe in Anspruch genommen werden musste. In den 1980er musste der staatliche Zuschuss voll zurück gezahlt werden. Hinzu kam, dass nun nur noch die positiven Einkünfte errechnet wurden und die rückwirkende Frist wurde ebenfalls gestrichen. Erst mit der Wiedervereinigung mussten Studierende wie vor der Reform nur noch die Hälfte zurück tilgen. Doch trotz dessen sank die Zahl der Studierenden, die BAföG beantragen. Im Jahr 1998 erreichte es einen Tiefstand von 12,6%. Um dies zu ändern wurde 2002 unter anderem der Freibetrag erhöht.

Das heutige BAföG

Die wechselvolle Geschichte des BAföGs brachte viele Veränderungen, zum Vor-, aber auch zum Nachteil vieler Studenten. Vor allem die Rückzahlung der Förderung ist einer der häufigsten Kritikpunkte. Allerdings ist es heute möglich, dass auch Schüler und Auszubildende einen Zuschuss erhalten. Zudem hängt die Förderung nicht mehr von den Noten ab. Heute bekommt jeder fünfte Student Bafög, das man zur Hälfte wieder nach dem Studium zurückzahlen muss.

Die Bafög Varianten

Das BAföG dient als finanzielle Unterstützung  für Studierende. Doch im Einzelnen ist die staatliche Förderung sehr viel komplexer aus. Denn die verschiedenen Varianten des Bafög sind umfangreich gegliedert, damit eine große Bevölkerungsschicht die Möglichkeit besitzt Bildung zu erlangen.

Das elternunabhängige BAföG


 Das elternunabhängige BAföG ist vergleichbar mit einer Ausnahmeregelung. Denn unter bestimmten Vorraussetzungen kann der Antrag ohne den Einkommensnachweis der Eltern gestellt werden. Das ist möglich wenn beispielsweise der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist oder diese verstorben sind. Außerdem steht das elternunabhängige auch für Menschen zur Verfügung, die eine fünfjährige Erwerbstätigkeit vorweisen können. Angerechnet werden Selbständigkeit, Teil- und Vollzeitbeschäftigung, jedoch wird die Ausbildungszeit nicht berücksichtigt. Allerdings ist die Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren mit einer beruflichen Tätigkeit gleichgestellt. Damit die Ausbildung anerkannt wird, müssen die Lehre und die Berufstätigkeit zeitlich zu gleichen Teilen nachgewiesen werden. Mindestens 6 Jahre müssen nachgewiesen werden. Wenn die Ausbildung nur zwei Jahre dauerte, muss ein Nachweis von vier Jahren bei der Berufstätigkeit erbracht werden.
Grundsätzlich zahlt der Staat das unabhängige Bafög beim zweiten Bildungsweg. Auch unter bestimmten Vorrausetzungen bei Personen über 30 Jahre.

Vollzuschuss und Halbfinanzierung


In der Regel und unter bestimmten Vorrausetzungen erhalten Schüler nach dem Ausbildungsförderungsgesetz  das BAföG als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Auch als Student/in können einen Vollzuschuss für unter anderem die Auslandsstudiengebühren erhalten, wenn diese im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen liegen. Doch in der Regel wird das BAföG zur einen Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen bewilligt.